All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) für das Rechts­ver­hält­nis zwi­schen der Herz­ret­ter-Trai­nings GmbH (Ver­an­stal­ter) und den Teil­neh­men­den von Herz­ret­ter­Trai­nings, die bei dem Ver­an­stal­ter gebucht werden.

  • 1 Anmeldung
  • Die Anmel­dung zur Teil­nah­me an einem Herz­ret­ter­Trai­ning erfolgt schrift­lich unter Anga­be des Namens und der E-Mail-Adres­se der/des Teilnehmenden.
  • Die Anmel­dung ist ver­bind­lich, wenn die/der Anmel­den­de der Gel­tung die­ser AGB zuge­stimmt hat.
  • Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten der/des Teil­neh­men­den wer­den ver­trau­lich behan­delt und unter Ein­hal­tung des Daten­schutz­rechts (DSGVO) in erfor­der­li­chem Umfang für die Orga­ni­sa­ti­on und Durch­füh­rung der Herz­ret­ter­Trai­nings gespei­chert und ver­ar­bei­tet. Dar­über hin­aus wer­den die Daten genutzt, um die Teil­neh­men­den über Akti­vi­tä­ten der Herz­ret­ter zu infor­mie­ren. Die Teil­neh­men­den sind damit ein­ver­stan­den, dass von den Herz­ret­ter­Trai­nings, an denen sie teil­neh­men, Fotos erstellt und von dem Ver­an­stal­ter zu Infor­ma­ti­ons­zwe­cken auch gegen­über Drit­ten ver­wen­det wer­den. Die­se Erlaub­nis zur Ver­wen­dung von Daten der/des Teil­neh­men­den kann jeder­zeit gegen­über dem Ver­an­stal­ter wider­ru­fen werden.

 

  • 2 Zahlungsbedingungen
  • Das Ent­gelt für die Leis­tun­gen rich­tet sich nach der aktu­el­len Preis­lis­te des Ver­an­stal­ters, ein­zu­se­hen auf der Web­site www​.herz​ret​ter​.de. Alle Leis­tun­gen wer­den berech­net zuzüg­lich des aktu­ell gel­ten­den Mehrwertsteuersatzes.
  • Die Zah­lung ist mit der Anmel­dung zu leisten.

 

  • 3 Rücktritt
  • Die/der Teil­neh­men­de kann jeder­zeit ohne Anga­be von Grün­den von dem Ver­trag zurücktreten.
  • Der Zugang der Rück­tritts­er­klä­rung bei dem Ver­an­stal­ter ist maß­geb­lich für die Wirk­sam­keit. Geht die Rück­tritts­er­klä­rung ein bis zum
  • Tag vor Trai­nings­be­ginn, ist die Absa­ge kos­ten­frei für die Teilnehmenden.
  •   Tag vor Trai­nings­be­ginn, trägt die/der Teil­neh­men­de 50 % der Trainingsgebühr.
  • Danach trägt die/der Teil­neh­men­de 100 % der Trai­nings­ge­bühr. Dies gilt auch, wenn die Trai­nings auf­grund behörd­li­cher Auf­la­gen (z.B. wegen Pan­de­mie) oder ande­rer nicht vor­her­seh­ba­rer Gege­ben­hei­ten nicht durch­ge­führt wer­den kön­nen und der Ver­an­stal­ter dies nicht zu ver­tre­ten hat.
  • Aus­nah­me: Eine nach­weis­bar nicht von der/dem Teil­neh­men­den zu ver­tre­ten­de Absa­ge des Herz­ret­ter­Trai­nings (z.B. Krank­heit, höhe­re Gewalt).
  • Bereits ent­rich­te­te Trai­nings­ge­büh­ren, die nach dem vori­gen Absatz nicht anfal­len, wer­den der/dem Teil­neh­men­den erstattet.

 

  • 4 Ände­rung des Trainingstermins
  • Der Ver­an­stal­ter behält sich vor, aus wich­ti­gem Grun­de, den er nicht zu ver­tre­ten hat (z.B. Erkran­kung des Herz­ret­ter-Trai­ners), das ver­ein­bar­te Trai­ning abzu­sa­gen und einen Ersatz­ter­min zu benen­nen, der sodann ver­bind­lich an die Stel­le des ursprüng­lich ver­ein­bar­ten Ter­mins tritt. Die­ser Ersatz­ter­min muss min­des­tens drei Wochen spä­ter als der abge­sag­te Ter­min anbe­raumt wer­den, damit die Teil­neh­men­den noch kos­ten­frei zurück­tre­ten können.
  • Ergibt sich, dass sich für den ver­ein­bar­ten Ter­min zu wenig Teil­neh­men­de ange­mel­det haben, um das Trai­ning kos­ten­de­ckend durch­zu­füh­ren, kann der Ver­an­stal­ter bis zum 3. Tag vor dem Trai­nings­ter­min das Trai­ning absa­gen. Die bereits geleis­te­te Zah­lung wird zurück­er­stat­tet. Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che, ins­be­son­de­re Scha­dens­er­satz­an­sprü­che, gleich wel­cher Art, oder der Ersatz von ver­geb­li­chen Auf­wen­dun­gen sind ausgeschlossen.

 

  • 5 Aus­schluss von Teilnehmenden

Der Ver­an­stal­ter behält sich vor, Teil­neh­men­de von dem Herz­ret­ter­Trai­ning aus­zu­schlie­ßen, wenn die­se durch ihr Ver­hal­ten den Ablauf der Ver­an­stal­tung in Fra­ge stel­len, stö­ren oder in sons­ti­ger Wei­se den Grund­sät­zen des Ver­an­stal­ters zuwi­der­han­deln. Die Zah­lungs­ver­pflich­tung wird davon nicht berührt. Dies gilt auch, wenn die/der Teil­neh­men­de Beschei­ni­gun­gen, die auf­grund behörd­li­cher Auf­la­gen (z.B. pan­de­mie­be­dingt) vor­ge­legt wer­den müs­sen, nicht vor­le­gen oder Schutz­maß­nah­men nicht einhalten.

 

  • 6 Bescheinigungen

Teil­nah­me­be­schei­ni­gun­gen wer­den nach Ende des Trai­nings aus­ge­stellt, sofern an die­sem bis zum Ende unun­ter­bro­chen teil­ge­nom­men wurde.

 

  • 7 Haftung

Scha­dens­er­satz­an­sprü­che der/des Teil­neh­men­den, gleich aus wel­chem Rechts­grund, ins­be­son­de­re wegen Ver­let­zung von Pflich­ten aus dem Schuld­ver­hält­nis und aus uner­laub­ter Hand­lung, sind, soweit recht­lich zuläs­sig, aus­ge­schlos­sen. Sofern ein Haf­tungs­aus­schluss recht­lich nicht zuläs­sig ist, beschränkt sich die Haf­tung jedoch auf vor­sätz­li­ches oder grob fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten von Ange­stell­ten oder sons­ti­gen Erfül­lungs­ge­hil­fen des Veranstalters.

Die Teil­neh­men­den haben auf mit­ge­brach­te Sachen selbst zu ach­ten, eine Haf­tung bei Ver­lust von Gegen­stän­den, deren Dieb­stahl oder Beschä­di­gung ist ausgeschlossen.

 

  • 8 Sons­ti­ge Bestimmungen

Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Neben­ab­re­den sind nur gül­tig, wenn sie schrift­lich ver­ein­bart wer­den. Gerichts­stand ist Ham­burg. Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser Bedin­gung ganz oder teil­wei­se unwirk­sam sind oder wer­den, so wird die Gül­tig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen hier­von nicht berührt. Für die­sen Fall ver­pflich­ten sich die Ver­trags­par­tei­en, eine ange­mes­se­ne Ersatz­re­ge­lung zu ver­ein­ba­ren, die wirt­schaft­lich dem am nächs­ten kommt, was die Ver­trags­par­tei­en bei Abschluss des Ver­tra­ges gewollt haben.

 

Ham­burg, im Juli 2024

Für den Veranstalter:

Dr. med. Mar­tin Buch­holz als Geschäfts­füh­rer der Herz­ret­ter-Trai­nings GmbH