Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Rechtsverhältnis zwischen der Herzretter-Trainings GmbH (Veranstalter) und den Teilnehmenden von HerzretterTrainings, die bei dem Veranstalter gebucht werden.
- 1 Anmeldung
- Die Anmeldung zur Teilnahme an einem HerzretterTraining erfolgt schriftlich unter Angabe des Namens und der E-Mail-Adresse der/des Teilnehmenden.
- Die Anmeldung ist verbindlich, wenn die/der Anmeldende der Geltung dieser AGB zugestimmt hat.
- Die personenbezogenen Daten der/des Teilnehmenden werden vertraulich behandelt und unter Einhaltung des Datenschutzrechts (DSGVO) in erforderlichem Umfang für die Organisation und Durchführung der HerzretterTrainings gespeichert und verarbeitet. Darüber hinaus werden die Daten genutzt, um die Teilnehmenden über Aktivitäten der Herzretter zu informieren. Die Teilnehmenden sind damit einverstanden, dass von den HerzretterTrainings, an denen sie teilnehmen, Fotos erstellt und von dem Veranstalter zu Informationszwecken auch gegenüber Dritten verwendet werden. Diese Erlaubnis zur Verwendung von Daten der/des Teilnehmenden kann jederzeit gegenüber dem Veranstalter widerrufen werden.
- 2 Zahlungsbedingungen
- Das Entgelt für die Leistungen richtet sich nach der aktuellen Preisliste des Veranstalters, einzusehen auf der Website www.herzretter.de. Alle Leistungen werden berechnet zuzüglich des aktuell geltenden Mehrwertsteuersatzes.
- Die Zahlung ist mit der Anmeldung zu leisten.
- 3 Rücktritt
- Die/der Teilnehmende kann jederzeit ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag zurücktreten.
- Der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter ist maßgeblich für die Wirksamkeit. Geht die Rücktrittserklärung ein bis zum
- Tag vor Trainingsbeginn, ist die Absage kostenfrei für die Teilnehmenden.
- Tag vor Trainingsbeginn, trägt die/der Teilnehmende 50 % der Trainingsgebühr.
- Danach trägt die/der Teilnehmende 100 % der Trainingsgebühr. Dies gilt auch, wenn die Trainings aufgrund behördlicher Auflagen (z.B. wegen Pandemie) oder anderer nicht vorhersehbarer Gegebenheiten nicht durchgeführt werden können und der Veranstalter dies nicht zu vertreten hat.
- Ausnahme: Eine nachweisbar nicht von der/dem Teilnehmenden zu vertretende Absage des HerzretterTrainings (z.B. Krankheit, höhere Gewalt).
- Bereits entrichtete Trainingsgebühren, die nach dem vorigen Absatz nicht anfallen, werden der/dem Teilnehmenden erstattet.
- 4 Änderung des Trainingstermins
- Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigem Grunde, den er nicht zu vertreten hat (z.B. Erkrankung des Herzretter-Trainers), das vereinbarte Training abzusagen und einen Ersatztermin zu benennen, der sodann verbindlich an die Stelle des ursprünglich vereinbarten Termins tritt. Dieser Ersatztermin muss mindestens drei Wochen später als der abgesagte Termin anberaumt werden, damit die Teilnehmenden noch kostenfrei zurücktreten können.
- Ergibt sich, dass sich für den vereinbarten Termin zu wenig Teilnehmende angemeldet haben, um das Training kostendeckend durchzuführen, kann der Veranstalter bis zum 3. Tag vor dem Trainingstermin das Training absagen. Die bereits geleistete Zahlung wird zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, oder der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen sind ausgeschlossen.
- 5 Ausschluss von Teilnehmenden
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende von dem HerzretterTraining auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten den Ablauf der Veranstaltung in Frage stellen, stören oder in sonstiger Weise den Grundsätzen des Veranstalters zuwiderhandeln. Die Zahlungsverpflichtung wird davon nicht berührt. Dies gilt auch, wenn die/der Teilnehmende Bescheinigungen, die aufgrund behördlicher Auflagen (z.B. pandemiebedingt) vorgelegt werden müssen, nicht vorlegen oder Schutzmaßnahmen nicht einhalten.
- 6 Bescheinigungen
Teilnahmebescheinigungen werden nach Ende des Trainings ausgestellt, sofern an diesem bis zum Ende ununterbrochen teilgenommen wurde.
- 7 Haftung
Schadensersatzansprüche der/des Teilnehmenden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Sofern ein Haftungsausschluss rechtlich nicht zulässig ist, beschränkt sich die Haftung jedoch auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Die Teilnehmenden haben auf mitgebrachte Sachen selbst zu achten, eine Haftung bei Verlust von Gegenständen, deren Diebstahl oder Beschädigung ist ausgeschlossen.
- 8 Sonstige Bestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Gerichtsstand ist Hamburg. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingung ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, eine angemessene Ersatzregelung zu vereinbaren, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrages gewollt haben.
Hamburg, im Juli 2024
Für den Veranstalter:
Dr. med. Martin Buchholz als Geschäftsführer der Herzretter-Trainings GmbH